Damit endete eine fast 800 Jahre währende Epoche in der wechselvollen Geschichte des Ortes, die vom Domkapitel Eichstätt entscheidend mitgestaltet wurde. Für die Bewohner war die Hofmark Wolferstadt Lebens-und Arbeitszentrum, ihre kleine überschaubare Welt, die sie schätzten und liebten. Im Zusammenwirken - zum Teil auch im Widerstreit - mit der Dorfherrschaft entwickelte sich ein lebendiges Gemeinwesen, mit dem sich die hier lebenden Menschen gerne identifizierten.
Die endgültige Formation der politischen Gemeinde Wolferstadt erfolgte auf Grund der vom bayerischen Staat erlassenen Gemeindeedikte von 1808, 1818 u. 1834. Dabei wurden die Weiler Waldstetten und Steinbühl, die Einöde Erlach sowie die Spitz- und Jakermühle mit Wolferstadt zu einer politischen Gesamtgemeinde (Ruralgemeinde) zusammengeschlossen, die vom Gemeindevorsteher (später: Bürgermeister) und den Mitgliedern des Gemeindeausschusses (Gemeinderat) repräsentiert und verwaltet wurde. Schon 1803 waren durch einen Grenz- und Tauschvertrag mit Preußen die in Steinbühl ansässigen preußischen Untertanen bayerische Staatsangehörige geworden .Die genossenschaftlich genutzten Sondervermögen von Steinbühl und Waldstetten blieben bei jeder der beiden Ortschaften und wurden jeweils von einem gewählten Ortsausschuß und Ortspfleger betreut. Erst 1935 kamen diese Ortsvermögen zur politischen Gemeinde.
Pfarr- und Schulsprengel blieben von den Reformen unberührt und haben bis heute im wesentlichen unverändert ihre Gültigkeit. Sie umfassten:
Als untere Verwaltungsbehörde blieb zunächst das Landgericht Monheim zuständig. Von 1835 bis 1862 war Wolferstadt vorübergehend dem neu errichteten königl. Landgericht Wemding zugeordnet bis am 1. Juli 1862 die Verwaltung dem neu geschaffenen Bezirksamt Donauwörth übertragen wurde. Leiter dieser Behörde war der königliche Bezirksamtmann.
Als Gericht erster.Instanz blieb das Landgericht Monheim bestehen und wurde am 1. Oktober 1879 in „Amtsgericht Monheim“ umbenannt. Am 1. Juli 1959 wurde es aufgelöst und seine Zuständigkeit an das Amtsgericht Donauwörth übertragen..
Aufgaben, wie Straßenbau, Schulwesen, Gesundheits- und Veterinärwesen usw.lagen im Zuständigkeitsbereich des beim jeweiligen Landgericht angesiedelten „Distrikts“ .Wolferstadt gehörte bis 1920 zum DISTRIKT MONHEIM bzw. DISTRIKT WEMDING. Mit Wirkung vom 1. Januar 1920 wurden die Distrikte aufgelöst und in den Bezirk eingegliedert.
1939 wurde der Bezirk in "LANDKREIS" umbenannt und der Bezirksamtmann hieß nun „LANDRAT“.
Die Gemeinden bzw.Landgerichte unterstanden einem „Kreis“.als übergeordneter Verwaltungsbehörde. Zuständig für Wolferstadt war:
Der Zusammenschluß mit den Gemeinden Hagau und Zwerchstraß in den 70er-Jahren des 20. Jahrhunderts war ein „historischer Schritt“, der an einer langen gemeinsamen Vergangenheit u.a. in der Pfarrei und im Schulsprengel anknüpfte und kommunal zusammenführte, was im Bewusstsein der Bevölkerung schon immer als Einheit verstanden wurde.